Natur entdecken

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Club der Entdecker.

Allgemein

Was ist der Club der Entdecker?

Der Club der Entdecker e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Donaueschingen. Wir bieten einen kreativen Lernort für Kinder im Alter von 4 bis 15 Jahren mit Schwerpunkten in MINT, Theaterpädagogik und Naturpädagogik.

Für welche Altersgruppen sind die Angebote?

Unsere Angebote richten sich an Kinder zwischen 4 und 15 Jahren. Die genaue Altersempfehlung variiert je nach Veranstaltung und wird bei jeder Kursbeschreibung angegeben.

Wo finden die Veranstaltungen statt?

Die meisten Veranstaltungen finden in Donaueschingen und Umgebung statt. Der genaue Veranstaltungsort wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Du kannst den Mitgliedsantrag bequem online ausfüllen — wir erstellen daraus dein fertiges PDF inkl. SEPA-Mandat. Du druckst es aus, unterschreibst und schickst es uns per Post oder als Scan zurück.

Wer wird Mitglied — die Eltern oder das Kind?

In der Regel wird das Kind Mitglied, weil es an unseren Workshops und Kursen teilnimmt. Eltern oder andere Erwachsene, die selbst nicht teilnehmen, aber den Verein unterstützen möchten, können Fördermitglied werden. Bei einer Mitgliederversammlung übt ein Erziehungsberechtigter das Stimmrecht des minderjährigen Kindes aus.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die aktive Mitgliedschaft kostet 35 € pro Jahr. Die Familienkarte für bis zu 3 Kinder kostet 150 € pro Jahr (jedes weitere Kind +25 €). Fördermitglieder zahlen ab 40 € pro Jahr (frei wählbar).

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Als Mitglied erhältst du ermäßigte Kursgebühren, bevorzugte Anmeldung für beliebte Kurse, Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und bist Teil unserer engagierten Gemeinschaft.

Kann ich auch ohne Mitgliedschaft an Kursen teilnehmen?

Ja, auch Nicht-Mitglieder können an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Die Kursgebühren sind dann etwas höher als für Mitglieder.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Anmeldung & Kurse

Wie melde ich mein Kind zu einem Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an [email protected]. Gib dabei den gewünschten Kurs, den Namen und das Alter deines Kindes an.

Kann ich einen Kurs stornieren?

Ja, eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, die Kursgebühr einzubehalten.

Was passiert, wenn ein Kurs ausfällt?

Sollte ein Kurs von unserer Seite ausfallen, werden alle angemeldeten Teilnehmer informiert und die Kursgebühr wird vollständig erstattet oder gutgeschrieben.

Gibt es eine Warteliste?

Ja, wenn ein Kurs ausgebucht ist, kannst du dich auf die Warteliste setzen lassen. Sobald ein Platz frei wird, kontaktieren wir dich.

Kosten & Zahlung

Wie hoch sind die Kursgebühren?

Die Kursgebühren variieren je nach Veranstaltung und sind auf der jeweiligen Kursseite angegeben. Mitglieder erhalten grundsätzlich ermäßigte Preise.

Wo finde ich die Beitragsordnung?

Die vollständige Beitragsordnung mit allen Details zu Mitgliedsbeiträgen, Zahlungsmodalitäten und Ermäßigungen kannst du hier herunterladen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Mitgliedern mit SEPA-Mandat werden die Kursgebühren bequem abgebucht.

Gibt es Ermäßigungen?

Mitglieder erhalten ermäßigte Kursgebühren. In besonderen Fällen können wir auch individuelle Lösungen finden — sprich uns einfach an.

Praktisches

Was muss mein Kind mitbringen?

Die benötigten Materialien werden bei jeder Veranstaltung angegeben. Grundsätzlich empfehlen wir wettergerechte Kleidung, die schmutzig werden darf, sowie ein Getränk.

Müssen Eltern dabei sein?

In der Regel werden die Kinder von unseren Kursleitern betreut und Eltern müssen nicht dabei sein. Bei Kindern unter 6 Jahren kann eine Begleitung je nach Kurs sinnvoll sein.

Was ist bei Allergien oder besonderen Bedürfnissen?

Bitte informiere uns bei der Anmeldung über Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Bedürfnisse, damit wir entsprechend planen können.

Mitmachen & Engagement

Kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Ja! Wir freuen uns über ehrenamtliche Unterstützung, sei es als Kursleiter, Helfer bei Veranstaltungen oder im Vorstand. Kontaktiere uns einfach.

Kann ich eigene Kursideen einbringen?

Absolut! Wir sind immer offen für neue Ideen und Anregungen. Teile uns deine Vorschläge per E-Mail mit.

Wie kann ich den Verein unterstützen?

Du kannst den Verein durch eine Mitgliedschaft, Spenden oder ehrenamtliches Engagement unterstützen. Der Club der Entdecker e.V. ist seit dem 6. Mai 2026 vom Finanzamt Villingen-Schwenningen als gemeinnützig anerkannt — Spenden und Mitgliedsbeiträge sind damit steuerlich absetzbar.

Sind Spenden steuerlich absetzbar?

Ja. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt (Bescheid des Finanzamts Villingen-Schwenningen vom 6. Mai 2026, St.-Nr. 22101/15626). Wir stellen für Spenden und Mitgliedsbeiträge offizielle Zuwendungsbestätigungen aus. Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Kontoauszug zusammen mit unserem vereinfachten Spendennachweis. Für höhere Beträge oder auf Wunsch erhältst du eine separate Zuwendungsbestätigung — schreib uns dazu einfach an [email protected].

Was muss ich bei einer Spende als Verwendungszweck angeben?

Bitte trage als Verwendungszweck "Spende – Förderung der Vereinsarbeit" ein. Damit ist die Zahlung für dein Finanzamt eindeutig als Spende erkennbar (wichtig für den vereinfachten Spendennachweis bis 300 €). Wenn du gezielt einen Bereich unterstützen möchtest, kannst du das ergänzen, z.B. "Spende – Workshops" oder "Spende – Outdoor-Material".

Wofür wird mein Beitrag verwendet?

Mitgliedsbeiträge und Spenden fließen ausschließlich in die Vereinsarbeit: Materialien für Workshops, Honorare für Kursleitungen, Raummiete, Versicherung und die Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Der Vereinszweck ist laut Satzung und Anerkennung des Finanzamts die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

Noch Fragen?

Falls deine Frage hier nicht beantwortet wurde, kontaktiere uns gerne direkt.

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