Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Club der Entdecker e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Barrierefreie Funktionen dieser Website
- Skip-Link: Direkter Sprung zum Hauptinhalt für Tastaturnutzer
- Semantisches HTML: Verwendung korrekter Überschriftenhierarchie und semantischer Elemente (header, nav, main, section, article, footer)
- Farbkontraste: Ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund
- Responsive Design: Anpassung an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar mit sichtbaren Fokus-Indikatoren
- Dark Mode: Unterstützung eines dunklen Farbschemas für bessere Lesbarkeit bei Lichtempfindlichkeit
- Textgrößen: Skalierbare Schriftgrößen (rem-basiert) für bessere Lesbarkeit
- Alt-Texte: Beschreibende Alternativtexte für informative Bilder
- ARIA-Labels: Beschriftung von interaktiven Elementen für Screenreader
- Sprachattribut: Korrektes lang-Attribut (de) für die Seite
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
- Dekorative Bilder ohne inhaltliche Relevanz haben leere Alt-Texte
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Januar 2026 erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn du Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellst oder Fragen zur Barrierefreiheit hast, kontaktiere uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Wir bemühen uns, auf deine Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Solltest du trotz Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Baden-Württemberg ist dies die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.